
Zulassung gegen Wanzen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen die Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze vom 25. März 2025 bis 22. Juli 2025 (BBCH 59 – 72) sowie gegen die Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze vom 1. Mai 2025 bis 28. August 2025 (BBCH 74 – 85) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Freiland erteilt. Karate Zeon darf einmal mit einem Aufwand von 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l/ha Wasser und m Kronenhöhe nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 l/ha, was maximal 2 m Kronenhöhe entspricht. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.


