
Aus für Merpan 48 SC
Merpan 48 war in Kernobst gegen Schorf, Bitterfäule und Lagerschorf sowie in Sauer- und Süßkirschen gegen die Sprühfleckenkrankheit zugelassen. Grund für den Widerruf ist, dass der in Merpan 48 enthaltene Beistoff „Hexamin“ (CAS 100-97-0) als Hydrolyseprodukt Formaldehyd freisetzt. Formaldehyd wiederum ist in einer Liste von Beistoffen aufgeführt, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist (siehe Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Für Merpan 48 gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, d. h. es darf ab sofort nicht mehr angewendet werden.
