
GAP-Direktzahlungen-Verordnung
Neue Regelungen
Der Bundesrat hat Ende November der Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zugestimmt. Damit ergeben sich auch in Baden-Württemberg Änderungen bei Öko-Regelungen und Gekoppelten Tierprämien für das Antragsjahr 2025.
von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Erschienen am 03.12.2024
Bei den Öko-Regelungen gilt ab dem Antragsjahr 2025:
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Im Bereich Gekoppelte Direktzahlungen (Tierprämien) gilt ab dem Antragsjahr 2025:
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Darüber hinaus gibt es ab dem Jahr 2025 weitere wichtige Änderungen:
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Die Veröffentlichung der Verordnungen ist für Ende Dezember vorgesehen, sodass die Änderungen für das Antragsjahr 2025 zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.



