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Vorsteuerpauschale

Absenkung in diesem Jahr kommt

Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte wird noch in diesem Jahr auf 8,4 Prozent sinken. Für 2025 ist eine weitere Absenkung vorgesehen.
von age Erschienen am 23.10.2024

Es bleibt bei der geplanten Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Ernährungsausschuss haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 einschließlich dieser Regelung zur Vorsteuerpauschale verabschiedet. Der Bundestag hat das Gesetz dann am vergangenen Freitag beschlossen.

Damit sinkt der Durchschnittssatz am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes von 9,0 auf 8,4 Prozent. Zum 1. Januar 2025 soll er auf 7,8 Prozent reduziert werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten und dies mit dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand begründet. Ähnlich hatten sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt und auf die Vorgaben des EU-Rechts verwiesen.

So argumentierte auch die FDP-Fraktion. Die Anpassung der Pauschalierung im Jahressteuergesetz erfolge auf der Grundlage von EU-Beihilferecht. Die CDU bezeichnete es hingegen als „echten Schildbürgerstreich“, die Umsatzsteuerpauschalierung unterjährig abzusenken, um diese dann zum neuen Jahr nochmals abzusenken. Das sei genau das Gegenteil des von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigten Bürokratieabbaus. Für die Landwirte bedeute die Entscheidung eine deutliche bürokratische und ökonomische Mehrbelastung.

Scharfe Kritik übte auch Joachim Rukwied. „Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des Pauschalsatzes auf 8,4 und 7,8 Prozent zu massiven Nachteilen für die pauschalierenden Landwirte“, warnte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes. Zudem löse die unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus. Das sei das Gegenteil von Bürokratieabbau.

Zudem widerspreche die geplante automatische Berechnung und Festsetzung des Pauschalsatzes durch eine Rechtsverordnung ohne Beteiligung des Gesetzgebers den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Bei grundlegenden Entscheidungen zu Eingriffen in Freiheit und Eigentum, wie eine endgültige Steuerbelastung durch einen Steuersatz, müsse zwingend weiter der Parlamentsvorbehalt gelten, mahnte der Bauernpräsident.

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