
Hochwasserschäden
Weitere steuerliche Erleichterungen
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat den Erlass zu steuerlichen Erleichterungen für von Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Betriebe ergänzt.
von Horst Wenk, LBV
Erschienen am 02.07.2024
Zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Baden-Württemberg durch Unwetter mit Hochwasser von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 erging eine Ergänzung des Erlasses um die Punkte auf Seite 20 bis 22 (Buchstaben P. „Umsatzsteuer“ und Q. „Anwendung anderer Ländererlasse“).


