Kein Glyphosat vor der Ernte
Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Ernte erschweren oder unmöglich machen. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosat-haltigen Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind. Dieses Verbot bleibt auch in den aktuellen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehen, welche am 27. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

