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Unkrautdurchwuchs und Zwiewuchs

Kein Glyphosat vor der Ernte

Seit 2021 darf kein Glyphosat mehr vor der Ernte genutzt werden.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 01.07.2024

Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Ernte erschweren oder unmöglich machen. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Vorernteanwendungen mit Glyphosat-haltigen Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 8. September 2021 verboten sind. Dieses Verbot bleibt auch in den aktuellen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestehen, welche am 27. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

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