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Gemeinsame Agrarpolitik

Gelder auch ohne Ohrmarke

Der Verlust der Ohrmarke von Rinder, Mutterschafen oder Mutterziegen reicht nicht mehr, um Prämie aus der EU-Agrarförderung zu streichen sofern die Identitätdes Tieres andersweitig bewiesen werden kann oder die Ersatzbeschaffung läuft.

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Landwirtinnen und Landwirte können auch dann gekoppelte Prämien aus der EU-Agrarförderung für ihre Rinder, Mutterschafe und Mutterziegen erhalten, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere dennoch eindeutig identifiziert werden können und für Ersatz gesorgt wird.

Der Verlust bereits einer der zwei Ohrmarken führte bisher dazu, dass es für diese Tiere kein Geld aus der EU-Agrarförderung gab. Um das zu ändern, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung unterzeichnet. Ein entsprechender Vorschlag kam auch aus dem Kreise der Bundesländer, nachdem das BMEL Anfang des Jahres um die Benennung möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau gebeten hatte.

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