Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Kfz-Haftpflichtversicherung

Änderungen liegen auf Eis

Die geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht ist vergangene Woche gescheitert. Sie erhielt keine Zustimmung im Bundesrat.

Veröffentlicht am

Ab 1. Januar 2025 soll nach dem Gesetzentwurf eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z.B. Bagger oder Erntemaschienen  und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h auf öffentlichen Straßen gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Die Befreiung soll auch weiterhin gelten, wenn die Maschinen ausschließlich im privaten Raum benutzt werden.

Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung haben nun die Mög­lich­keit, den Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­zu­ru­fen, um einen Kom­pro­miss zu finden.

Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.