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Bauernverband legt Rechtsgutachten vor

Landwirtschaft und Klimaschutz fürs Grundgesetz

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat ein Rechtsgutachten zur Einbeziehung von Landwirtschaft und Klimaschutz in die Staatsziele nach Artikel 20a des Grundgesetzes vorgelegt. Das Gutachten leitet her, warum eine Ergänzung der bisherigen Staatsziele für Umwelt und Tierschutz geboten ist.

Veröffentlicht am
Rueß, Silvia

Der DBV hatte im April 2021 im Rahmen seines Zukunftskonzeptes den Vorschlag unterbreitet Landwirtschaft und Klimaschutz in den Staatszielen nach Artikel 20a des Grundgesetzes zu verankern. Dieser Vorschlag wurde nun mit dem von Professor José Martinez, Universität Göttingen, erstellten Rechtsgutachten nun weiter vertieft.

Dazu unterstreicht Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes: „Wir brauchen eine Verständigung darüber, dass eine starke heimische Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit zusammengehören. Umwelt- und Klimaschutz müssen bei politischen Entscheidungen in die Agrarpolitik integriert werden. Von einer Grundgesetzänderung erhoffen wir uns nicht nur einen neuen gesellschaftlichen Konsens, die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes sind auch wichtig für Güterabwägungen der Gerichte. Unser Vorschlag umfasst neben der Ernährungssicherung ausdrücklich auch den Klimaschutz.“

Professor José Martinez erläutert die Argumentation des Rechtsgutachtens: „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur und Klimaschutz sind überragend wichtige Gemeinwohlinteressen. Sie haben im Grundgesetz derzeit zu wenig Gewicht. Die Ernährungssicherheit ist bisher lediglich als optionale Staatsaufgabe definiert. Wie sie umgesetzt werden soll, wird zudem nicht weiter konkretisiert. Der Klimaschutz ist unvollständig in der Staatszielbestimmung „Umwelt“ in Art. 20a GG enthalten. Erforderlich ist daher eine Aufwertung des Gemeinwohlinteresses der „Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur“ zu einer objektiv verbindlichen Staatszielbestimmung. Dem Gemeinwohlinteresse „Klimaschutz“ muss durch ein verfassungsrechtlich zwingendes Monitoring-Verfahren die erforderliche Durchsetzungskraft verliehen werden. Beide vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetztes berücksichtigen dabei den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.“

Hier lesen Sie das Rechtsgutachten „Eine zeitgemäße Berücksichtigung der Landwirtschaft und des Klimaschutzes im Grundgesetz“ von Professor José Martinez, Universität Göttingen.

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