Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Nährstoffe aufzeichnen

Stoffstrombilanz ab 20 Hektar

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht zum Erstellen einer Stoffstrombilanz für alle Betriebe ab 20 Hektar. Früher musste ein Betrieb mehr als 50 GVE aufweisen, um unter die Pflicht zu fallen. Eine Stoffstrombilanz ist auch von allen Betrieben fällig, die Wirtschaftsdünger aufnehmen. Es kann ratsam sein, die Nährstoffgehalte an N und P von Düngern und Futtermitteln übers Jahr genau im Auge zu behalten. In der Bilanz werden alle wesentlichen Nährstoffe, die den Betrieb betreten, gegen jene aufgerechnet, die den Betrieb verlassen. Die Bilanz wird auf www.duengung-bw.de nach Anmeldung erstellt.

Veröffentlicht am
LTZ Augustenberg
Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.