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Beschluss im Bundeskabinett

Tierhaltungskennzeichnung kommt

Das Bundeskabinett hat heute den vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen.

Veröffentlicht am

Diese verpflichtende Kennzeichnung sieht Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als ersten wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen. "Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist nun der Weg für das parlamentarischen Verfahren geebnet, das von der Öffentlichkeit genau verfolgt werden wird", so Özdemir.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schaffe die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regle zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio), beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten sollen folgen.

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