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Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Landesbauernverband positioniert sich

Der Landesbauernverband hat auf seiner Vorstandssitzung am 18. Februar in Bad Waldsee ein Positionspapier zur Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) verabschiedet. Im Kern wurden folgende Punkte beschlossen:

Veröffentlicht am
  • Der Ausbau von PV-FFA muss im Einklang mit den regionalen agrarstrukturellen Belangen stattfinden und darf nicht dazu führen, dass der Landwirtschaft durch Flächenverlust die Grundlage der Bewirtschaftung entzogen wird.
  • Landwirtschaftliche Flächen mit hochwertigen Böden oder guter Agrarstruktur, die zur Produktion von Lebensmitteln und Futtermitteln gut geeignet sind, dürfen nicht für die Solarenergieerzeugung genutzt werden.
  • Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen, an Lärmschutzwänden, Autobahnen und Schienenwegen, auf Parkplatz- und Gewerbeflächen etc. müssen absoluten Vorrang haben, um die Ausbauziele zu erreichen.
  • Bei der Realisierung von PV-FFA auf landwirtschaftlichen Flächen muss auf den zusätzlichen Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen als naturschutz- rechtliche Ausgleichsfläche verzichtet werden. PV-FFA sollen vielmehr als Ausgleichsflächen für den Natur- und Artenschutz im Zeitraum der Nutzung anerkannt werden.

Hier das Positionspapier im Wortlaut:

LBV Positionspapier Photovoltaik Freiflächenanlagen_final

 

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