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Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

Genehmigungsverfahren der SchALVO abgeschlossen

Die EU-Kommission hat die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) des Landes Baden-Württemberg bis Ende 2025 genehmigt.

Veröffentlicht am

Durch die SchALVO wird in den Wasserschutzgebieten die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung eingeschränkt. Für die zusätzlichen Auflagen gibt es Ausgleichszahlungen. Diese mussten in Folge der neuen Düngeverordnung an die neuen rechtlichen Standards angepasst und von der EU-Komission beihilferechtlich genehmigt werden. So ist eine rechtskonforme Auszahlung der reduzierten Ausgleichsbeträge nach der SchALVO in Nitratgebieten nach §13a DüV möglich.

Der Pauschalausgleich muss aufgrund der strengeren rechtlichen Vorgaben der DüV in Nitratgebieten von 103 Euro pro Hektar auf 45 Euro pro Hektar reduziert werden. Außerhalb von Nitratgebieten nach § 13a DüV können nach derzeitiger Rechtslage weiterhin 120 Euro pro Hektar gewährt werden.

Änderungen der Auflagen in Wasserschutzgebieten haben sich nicht ergeben.

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