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Qualität- und Sicherheit GmbH (QS)

Schlachtbefunddaten von Rindern ab Januar 2022 verpflichtend

Nach einem Beschluss des Fachbeirats der Qualität- und Sicherheit GmbH (QS) soll die Meldung der Schlachtbefunddaten von Rindern ab dem 1. Januar 2022 für Tierhalter verpflichtend werden. Der hierzu erstellte Leitfaden werde am 1. Dezember auf der QS-Homepage veröffentlicht, teilt das in Bonn ansässige Unternehmen hierzu mit. Damit würden ab Anfang 2022 sämtliche Schlachtbefunddaten aller im QS-System zertifizierten Tierarten in der Datenbank erfasst und ausgewertet.

Veröffentlicht am

Die Arbeitsgruppe Befunddaten Rind befasse sich eigenen Angaben zufolge seit 2019 mit den Kriterien für die systematische Erfassung von Schlachtbefunden aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Rindern. Seit dem 1. Juli 2020 können Schlachtbetriebe im Rahmen eines Pilotprojektes freiwillig die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank Rind melden.

Bei der Erfassung werden unter anderem Veränderungen an den Organen (wie Lunge, Brustfell, Herz, Leber, Niere oder Milz) sowie an den Gliedmaßen (wie Knochen oder Gelenke) erfasst. Die Veterinäre hätten aber auch die Verschmutzung der angelieferten Tiere oder eine fortgeschrittene Trächtigkeit der Färsen oder Kühe im Blick.

Die erfassten Daten werden regelmäßig ausgewertet und von der Arbeitsgruppe Befunddaten Rind, die mit Vertretern aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel besetzt ist, bewertet. Als nächster Schritt seien die Kontrolle der Datenqualität und anschließend Auswertungen vorgesehen, die an die Tierhalter zurückgespielt werden können.
 

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