Am 1. September in Kraft getreten
Am 1. September trat das Gesetz zum Insektenschutz in Kraft. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als weiterer Bestandteil des Insektenschutzpakets ist nach wie vor nicht verkündet und wird vermutlich in den nächsten Tagen veröffentlicht.
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Die vorrangig die Landwirtschaft betreffenden Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes treten zum 1. September 2021 in Kraft. Demgegenüber greifen die meisten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes erst zum 1. März 2022, so auch die Regelungen zum gesetzlichen Biotopschutz für die beiden FFH-Lebensraumtypen „Magere Flachlandmähwiesen“ und „Berg-Mähwiesen“. Eine Übersicht über die Regelungen wird in Kürze auf der Homepage des Landesbauernverbandes veröffentlicht.
