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FAKT-Vorantragsverfahren

Antragszeitraum endet am 15. Dezember 2020

Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2021 sollte von allen FAKT-Antragstellern bis 15. Dezember ein Vorantrag gestellt werden, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehalten bzw. um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine nur einjährige Verpflichtungslaufzeit haben. Wichtig: Der Vorantrag ist zwingend spätestens am 15. Dezember 2020 abzuschließen, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.

Alle wichtigen Details hierzu finden Sie hier.

Veröffentlicht am
Rueß
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