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Frist beachten - 30. September

Abgabe Agrardieselantrag

Spätestens am 30. September 2020 müssen die Agrardieselanträge für das Jahr 2019 beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen.
Veröffentlicht am
Rueß

Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, bei der nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang beim Hauptzollamt.

Achtung: Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags, wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags allein ist nicht ausreichend. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der elektronisch übermittelte Antrag gelöscht, wenn der komprimierte Antrag nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Absenden des Online-Antrags beim zuständigen Hauptzollamt eingeht.

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