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Ferkelkastration

Isofluran-Verordnung bekommt grünes Licht

Die strittige Debatte ist vom Tisch: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag beschlossen, dass Ferkelerzeuger ihre männlichen Ferkel zur Kastration in Zukunft selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben können. Darüber berichten kurz darauf mehrere überregionale Medien.

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Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates endet eine lange Entscheidungsfindung, ob es Landwirten erlaubt werden soll, die Isoflurannarkose eigenständig durchzuführen. Die Länderkammer hat der von zahlreichen Verbänden und Organisationen favorisierten  Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) Zustimmung erteilt und den Tierärztevorbehalt für die Inhalationsnarkose mit Isofluran für die Ferkelkastration aufgehoben.

Die Landwirte können ihre männlichen Ferkel demzufolge nun selbst vor der Kastration betäuben. Damit bleibt ihnen die Vollnarkose sowie die Ebermast mit und ohne Improvac-Behandlung als Verfahren nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020.

 

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