Rindertuberkulose ausgebrochen
Vor kurzem wurde die Rindertuberkulose auf einem Milchviehbetrieb im Hochsauerlandkreis festgestellt. Betroffen waren 44 Rinder von insgesamt 169 Tieren. Weitere Kontaktbetriebe in den Landkreisen Stade und Cuxhaven konnten ermittelt werden. Die Tiere wurden getötet.
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Die Rinder-Tuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Zoonose. Jegliche Behandlung und Impfung ist nach der geltenden Tuberkulose-Verordnung verboten. Sperrmaßnahmen gelten nur für die Tuberkulose-Bestände sowie Verdachtsbetriebe. Die EU-Hygieneverordnung 853/2004 schreibt vor, dass Rohmilch aus amtlich anerkannt tuberkulosefreien Beständen kommen muss. Wegen dieser aktuellen Fälle und vor dem Hintergrund, dass in den betroffenen Beständen eine hohe Durchseuchung festgestellt wurde, wird dem Vernehmen nach diskutiert, den Tuberkulin-Test - zumindest bei Kühen - wieder einzuführen. Seit der amtlichen EU-Anerkennung vom 15. Juli 1999 gelten in Deutschland alle Rinderbestände als tuberkulosefrei. Die früher regelmäßige Überprüfung...
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