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AwSV verursacht Probleme

Wer eine Güllegrube bauen will, muss sich an Gesetze halten. Mit der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist dies eine Herausforderung für Landwirte geworden, da kaum ein Hersteller über die vorgeschriebenen Leckageerkennungssysteme und die entsprechenden Baustoffe verfügt. Der Landesbauernverband (LBV) setzt sich nun für Nachbesserungen ein.

Veröffentlicht am
Durch die 2017 in Kraft getretene Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie das dazu gehörende technische Regelwerk (TRwS 792) haben sich die Auflagen für den Bau von Güllegruben massiv verschärft. Die Vorgabe, dass die vorgeschriebenen Leckageerkennungssysteme und die entsprechenden Baustoffe letztendlich alle vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein müssen, hat aktuell nahezu zu einem Erliegen der Bautätigkeit geführt. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang nur ein Dichtfolienhersteller eine Zulassung erhalten hat, diese jedoch für süddeutsche Verhältnisse (Bau für Tiefbehältern) nicht geeignet ist. Für den Landesbauerverband (LBV) ist dies ein völlig unhaltbarer...
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