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Blauzunge

Aktualisierte Regelungen zum Verbringen empfänglicher Tiere

Anbei erhalten Sie die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) aktualisierten Regelungen zum Verbringen empfänglicher Tiere innerhalb und außerhalb des Sperrgebietes.

 

Veröffentlicht am
Rueß

Die Tierhaltererklärungen wurden zum März 2019 teilweise aktualisiert und um ungeimpfte  sowie geimpfte Schafe und Ziegen erweitert.

Mit dem vom MLR verfassten Schreiben werden die Regelungen zum Verbringen von Tieren vom 22.12.2018 aktualisiert und ergänzt. Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Betriebe ohne Hinweise auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit.

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