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Blauzungenkrankheit

Regelungen zum Verbringen von Rindern

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am Samstag, 22. Dezember 2018, die aktuellen Regelungen zum Verbringen empfänglicher Tiere innerhalb und außerhalb von Baden-Württemberg aufgrund des BT-Ausbruchs im Landkreis Rastatt an die berufsständischen Verbände weitergeleitet.
Veröffentlicht am
LBV

Die jeweils zu verwendenden Tierhaltererklärungen sowie die Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Institutes als Nationalem Referenzlabor für die Blauzungenkrankheit zu den geltenden Verbringungsmodalitäten können Sie nachfolgend downloaden.

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