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Unterstützt von der SVLFG

Tierfixiereinrichtungen werden gefördert

Ab dem 18. Juni 2018 fördert die landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) ihre Mitgliedsbetriebe, die in den Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren.

Veröffentlicht am

So wird unter anderem auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250 Euro pro Maßnahme unterstützt. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die ab dem 18. Juni gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren, bis die Fördergelder ausgeschüttet sind. Das Antragsformular mit seinen Anlagen steht online ab dem 18. Juni unter www.svlfg.de bereit.

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