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Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

Zeitpunkt noch ungewiss

Das Tauziehen um den Zeitpunkt der Einführung der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete dauert an. Sollte der Änderungsantrag Irlands mit der geplanten Omnibus-Verordnung beschlossen werden, wäre eine Verschiebung der Neuabgrenzung auf den 1. Januar 2019 möglich.

Veröffentlicht am

Baden-Württemberg unterstützt den irischen Antrag. Doch nach wie vor ist unklar, ob eine Verschiebung der Neuabgrenzung um ein Jahr kommt oder nicht. Der Abgeordnete Dr. Friedrich Bullinger (FDP) hat die Thematik aufgegriffen und im Landtag einen Antrag mit 14 Fragen zur Neuabgrenzung in Baden-Württemberg eingereicht. Aus der Beantwortung des Antrags durch das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) wird deutlich, dass es in Baden-Württemberg - unabhängig vom Einführungstermin - sehr starke Änderungen in der Gebietskulisse geben wird.

Danach sollen zunächst rund 371.500 Hektar in 745 Gemarkungen aus der Kulisse fallen. Im Gegenzug würden rund 79.500 Hektar in 165 Gemarkungen neu in die Gebietskulisse aufgenommen werden. Die Notwendigkeit einer Neuabgrenzung ergibt sich aus dem EU-Recht.

Die vollständige Stellungnahme des MLR auf den Antrag der FDP finden Sie hier.

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