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Landkreis Konstanz

Pferdeseuche ausgebrochen

Das Landratsamt Konstanz (Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen) hat am 10. August 2017 bei zwei Pferden in Engen-Anselfingen die „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ festgestellt. Um den betroffenen Betrieb wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, in dem besondere tierseuchenrechtliche Verpflichtungen gelten. So müssen sämtliche Einhufer (Pferde, Esel) aufgestallt werden. Auch dürfen die Tiere ohne Genehmigung der Veterinärbehörde nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden, teilt das Landratsamt jetzt in einer Pressemitteilung mit.

Veröffentlicht am
Christels/Pixabay.com

Auf den Menschen kann das Virus nicht übertragen werden.

Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer ist weltweit verbreitet, tritt in Deutschland aber eher selten auf. Die Virusübertragung zwischen den Tieren erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen.

 

Krankheit ist nicht heilbar

 

Erkrankte Tiere zeigen oft nur allgemeine Symptome. Dazu zählen blasse Schleimhäute, Schwäche, Gewichtsverlust, Fieber oder Futterverweigerung, außerdem Fehlgeburten und unkontrollierte Bewegungen. Tiere können auch symptomlos erkranken und so unerkannt die Krankheit auf andere Pferde übertragen.

Die Erkrankung ist unheilbar. Eine Therapie oder auch Impfung ist weder möglich noch erlaubt. Deshalb ist in Deutschland die Tötung infizierter Tiere vorgeschrieben.

Tiere mit unklaren Krankheitszeichen ( therapieresistentes Fieber, Apathie) sollten sofort dem Hoftierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, informiert werden.

Die Sperrmaßnahmen dürfen frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrbezirk stattgefunden hat und die Befunde negativ waren.

Die Allgemeinverfügung, mit der der Sperrbezirk festgelegt wurde, ist im Internet auf der Homepage des Landratsamts Konstanz unter www.lrakn.de (Amtliche Bekanntmachungen) einzusehen.

Rückfragen bitte an:

Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Telefon: 07531/800-2099

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