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Kartoffeln: Notfallzulassung gegen Drahtwürmer

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) in Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen bei geringem bis mittlerem Befall nach Artikel 53 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2017 mit 30 kg/ha bei der Pflanzung über Granulatstreuer in die offene Furche eingemischt werden. Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Bleibt Granulat auf der Bodenoberfläche liegen, muss es umgehend entfernt, beziehungsweise nachträglich eingearbeitet werden. Wartezeit: F.

Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen:

  • das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist und
  • das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
  • bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.

Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte können Sie auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.jki.bund.de) einsehen.

Veröffentlicht am
Mayer/BVL
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