Steuerliche Erleichterungen bei Hochwasserschäden
Aufgrund von Starkregen und Hochwasser sind in verschiedenen Regionen in
Baden-Württemberg in den letzten zwei Monaten beträchtliche Schäden entstanden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen drängen viele Betroffene an den finanziellen Ruin. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Finanzen mit Schreiben vom 10.06.2016 im Erlassweg geregelt, dass den Betroffenen steuerliche Hilfestellungen zugute kommen sollen.
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Im Gegensatz zu früheren Erlassen wurde in dem aktuellen Erlass neben allgemeinen Stundungs- und Vorauszahlungsanpassungsmöglichkeiten vor allem weitreichende weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen in allen möglichen betroffenen Bereichen festgelegt. Die nachweislich unmittelbar betroffenen Personen können unter Darlegung ihrer Verhält-nisse auf einfachem Weg eine Anpassung der Vorauszahlungen bzw. eine Steuerstundung von offenen Steuerzahlungen erreichen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird in aller Regel verzichtet. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, Sonderabschreibung beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden bzw. bei Ersatzbeschaffung von beweglichen Anlagegütern vorzunehmen welche im Einzelfall bis zu 50 Prozent betragen...
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