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Bundesrat

Bundesrat will Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung

Übergangsfrist von zwölf Jahren vorgesehen

Der Bundesrat setzt sich mit einer am 22. April 2016 gefassten Entschließung für eine tiergerechtere Haltung von Rindern ein. Darin fordert er ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Bei einer solchen Haltung seien die Fortbewegung, das Abliegen und das Aufstehen deutlich erschwert. Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten der Tiere werde eingeschränkt oder sogar gänzlich verhindert. Zudem würden bei anderen Haltesystemen deutlich weniger Krankheiten auftreten, heißt es in der Begründung.

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Bundesratsgebäude in Berlin
Bundesratsgebäude in BerlinAmstutz
Bis zum endgültigen Verbot sei eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorzusehen. Insbesondere kleine und familiengeführte Betriebe hätten dadurch ausreichend Zeit, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung zu vollziehen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen wird.
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