Risolex flüssig: Erlaubt oder verboten?
In unserer letzten Ausgabe informierten wir Sie über das Anwendungsverbot des Fungizids Risolex flüssig in Kartoffeln. Jetzt hat das Unternehmen Spiess-Urania und der Zulassungsinhaber das Verbot widerrufen. Der Rückstandshöchstgehalt sei laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)in einer aktuellen Verordnung 0,2 mg/kg auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Für Erzeugnisse, die vor dem 26. August 2016 hergestellt werden, gilt der alte RHG von 0,2 mg/kg. Nach Auffassung des BVL ist mit diesem Stichtag die Pflanzenschutzmittel-Anwendung gemeint, nicht die Ernte. Werden die betreffenden Pflanzenschutzmittel also vor dem 26. August 2016 angewendet, sind die Kartoffeln unbefristet verkehrsfähig. Spiess-Urania ergänzt, dass aus Sicht des Registrierungsinhabers es zu Einschränkungen bei dem für den Export bestimmten Erntegut kommen kann, da ausländische Behörden die Herabsetzung RHG anders als das BVL auslegen könnten. Der Hersteller empfiehlt bei den für den Export bestimmten Kartoffeln Risolex flüssig, nicht anzuwenden.
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