BGH-Urteil zur Anlagen-Vergütung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Urteil vom 18. November 2015 (Aktenzeichen VIII ZR 304/14) klar gegen jeglichen Vergütungsanspruch eines Anlagenbetreibers ausgesprochen, der seine Verpflichtung zur Ausstattung seiner Anlage mit einer technischen Einrichtung für notwendige Eingriffe des Netzbetreibers nicht erfüllt hat.
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Bislang war teilweise die Rechtsansicht vertreten worden, der Anlagenbetreiber hätte wenigstens unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung Anspruch auf Wertersatz für den tatsächlich eingespeisten und abgenommenen Strom. Dem hat der BGH eine deutliche Absage erteilt. Nach seiner Auffassung seien die entsprechenden Regelungen im EEG 2012 abschließend und verpflichteten zu keinerlei Zahlung an den Anlagenbetreiber.
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