EU-Japan Freihandelsabkommen
Seit Anfang 2013 führen die EU und Japan die Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen. Im September 2015 fand die zwölfte Verhandlungsrunde in Tokio statt. Das Ziel der Verhandlungen ist ein umfassendes Abkommen in Bezug auf Warenhandel, Dienstleistungen und Investitionen. Die Interessen der beiden Handelspartner richten sich auf die Senkung bzw. Beseitigung von Zöllen sowie auf die Abschaffung nicht-tarifärer Handelshemmnisse.
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Zu den wichtigsten nicht-tarifären Handelshemmnissen, die den japanischen Markt für die europäischen Unternehmen unzugänglich machen, gehören fehlende Transparenz im öffentlichen Auftragswesen sowie Probleme im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums. Auf diese Weise soll der gegenseitige Marktzugang verbessert werden, der das Wirtschaftswachstum in beiden Regionen zusätzlich stärken soll. Da in der EU 505 Millionen und in Japan 128 Millionen Menschen leben, stellen diese Wirtschaftsräume einen lukrativen Absatzmarkt für die den jeweiligen Handelspartner dar. Die EU verspricht sich vor allem bessere Ausfuhrchancen für die Agrargüter insbesondere für Schweinefleisch und verarbeitete Lebensmittel. Der Anstieg der Importe aus...
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