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BHV1-Sanierung

Immer weniger betroffene Rinder

Die Sanierungsmaßnahmen des Landes und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zeigen Wirkung. Alle Rinder, die das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in sich tragen (Reagenten), müssen aus den Beständen entfernt werden. Nur wer bis 31.März 2015 alle bekannten Reagenten aus dem Bestand entfernt hat, kann von der Tierseuchenkasse eine Beihilfe erhalten.
Veröffentlicht am
STUA Aulendorf

Zum Jahreswechsel 2014/2015 gab es in Baden-Württemberg noch rund 500 Reagenten in 34 Betrieben - die meisten davon sind Milchviehbetriebe. Ziel sei es, so kann man es jetzt im Jahresbericht des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf nachlesen, diese Tierseuche endgültig zu tilgen und die Anerkennung von Baden-Württemberg als BHV1-freie Region im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 64/432/EWG zu erlangen.

Der Status „BHV1-frei“ werde es ermöglichen, durch weitere Zusatzgarantien die Rinderbestände in Baden-Württemberg vor BHV1-Neuinfektionen zu schützen. Die Tilgung der BHV1-Infektion und Statusanerkennung des Landes als BHV1-frei führe dabei nicht nur zu einer deutlichen dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit. Der Status BHV1-frei erleichtert besonders den Handel mit Rindern in andere Mitgliedsstaaten sowie das Verbringen in andere bereits BHV1-freie Regionen, wie beim Alpenweideviehverkehr. Die angeordneten Maßnahmen dienten somit dazu, eine bedeutende Tierseuche in Baden-Württemberg zu tilgen.

HIT-Untersuchungsantrag steht nun auch im Land bereit

Der Antrag ist für Beprobungen in Sanierungsbetrieben bereits verpflichtend und soll künftig für alle Bestandsuntersuchungen verwendet werden. Der aktuelle Stand der BHV1-Sanierung ist im sogenannten BHV1-Barometer unter www.stua-aulendorf.de dargestellt und wird monatlich aktualisiert. Dort gibt es auch ausführliche Informationen zum HIT-Untersuchungsantrag als Download.
 

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