Agrardiesel: Antragsfrist endet am 30. September 2015
Hinweise zum Antragsverfahren
Der Landesbauernverband (LBV) bietet im Rahmen seiner Antragsberatung die Erstellung des Agrardieselantrags an.Auch für das Verbrauchsjahr 2014 kann alternativ zum vollständigen Antrag der vereinfachte Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Vordrucke sind bei den Kreisgeschäftsstellen des Bauernverbandes, als PDF-Dokumente oder als elektronische Formulare erhältlich.
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Elektronische Antragstellung Der Antrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt oder anschließend online dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt werden. In diesem Fall wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss unbedingt ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Hauptzollamt gesandt werden. Erst dann gilt der Antrag als gestellt. Verfahren bei Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die für andere Betriebe begünstigte Arbeiten ausführen (z. B. Lohnbetriebe, Betriebe von Genossenschaften und Maschinengemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Nachbarschaftshilfe), sind nicht selbst entlastungsberechtigt. In diesen Fällen muss sich der entlastungsberechtigte...
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