Verbot: Einfuhr und Inverkehrbringen von gebeiztem Saatgut
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 20. Juli 2015 folgendes verordnet: Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel, das aus dem Wirkstoff Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam besteht oder einen solchen Wirkstoff enthält, behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, nicht eingeführt oder in Verkehr gebracht werden darf. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechend behandeltes Saatgut für Wintergetreide einführt, oder in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig.
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