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Umsetzung des Arzneimittelgesetzes

LBV zur LKV-Rechnung

Der Landeskontrollverband (LKV) versendet derzeit an Tierhalter ein Informationsblatt über die Therapiehäufigkeit nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Zudem ist eine Gebührenrechnung beigefügt. Dem Landesbauernverband ist eine Rechtsgrundlage für solche Gebühren nicht bekannt.
Veröffentlicht am

Derzeit versendet der Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (LKV), ohne vom Tierhalter beauftragt worden zu sein, ein Informationsblatt über die betriebliche Therapiehäufigkeit nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Angefügt ist eine Gebührenrechnung mit der Aufforderung zur Überweisung. Das teilt der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) am 15. April 2015 mit.

Der Landesbauernverband weist darauf hin, dass ihm eine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer solchen Gebühr nicht bekannt ist. Eine juristische Prüfung seitens des LBV wurde veranlasst.

Über das Ergebnis der Überprüfung werden wir in BWagrar und auf www.bwagrar.de berichten.

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