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Hochwasser 2013

Schnell noch den Antrag stellen

Am 30. Juni 2015 endet die Antragsfrist für Zahlungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Frühsommer 2013.

Veröffentlicht am
Steinhauer

Das Land Baden-Württemberg gewährt nach der VwV Aufbauhilfe vom 29. Oktober 2013 (GABl. S. 534) Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden vom Mai und Juni 2013. Antragsberechtigte müssen die Anträge bis spätestens 30. Juni 2015 stellen. Geschädigte Landwirte, die bisher noch keinen Antrag auf Hochwasser-Soforthilfe oder Aufbauhilfe gestellt haben und noch einen Schadensausgleich für Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und sonstige Schäden geltend machen wollen, werden aufgefordert, sich zeitnah mit dem zuständigen Landratsamt in Verbindung zu setzen.

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