Das ist neu für Biogas-Bestandsanlagen
Die Bestimmungen des neuen EEG 2014 seit 1. August in Kraft.
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Mit dem neuen EEG verfolgt die Regierung das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Für die Erzeuger von alternativer Energie bedeutet das Umstellungen. In dieser Woche sagen wir Ihnen, was sich ändert für die Betreiber von bereits in Betrieb befindlichen Biogasanlagen, die selber durch nachgeschaltete Blockheizkraftwerke Strom erzeugen. Als Bestandsanlagen gelten alle Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind. Darüber hinaus werden auch die Anlagen als Bestandsanlagen vergütet, also nach altem EEG (EEG 2012), die vor dem 23.1.2014 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden und bis zum 31.12.2014 in Betrieb gehen....
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