Nur mit Herkunftsnachweis der Biomasse
Wer eine landwirtschaftliche Biogasanlage errichten möchte, muss ausreichend Fläche zum Anbau der Biomasse nachweisen können. Ansonsten kann die Gemeinde den Bau verhindern.
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Diese Erfahrung machte kürzlich ein landwirtschaftlicher Betrieb in Nordrhein-Westfalen. Obwohl ihm bereits eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich vorlag, reichte die Gemeinde eine Klage ein. Es fehle ein schlüssiger Nachweis, dass die verwendete Biomasse überwiegend aus dem eigenen Betrieb stamme. Der bauwillige landwirtschaftliche Betrieb hatte in seinen Bauantragsunterlagen angegeben, dass die erforderliche Biomasse (Zuckerrüben und Pferdemist) für den Betrieb der Biogasanlage aus dem eigenen Betrieb und aus nahe gelegenen Betrieben stammen sollte. Allerdings blieb unklar, auf welche Anbauflächen der Betrieb konkret zurückgreifen konnte. In seinen Pachtunterlagen gab er lediglich die Pachtdauer und die Größe der...
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