Neonicotinoide: Keine Aussaat für gebeiztes Rapssaatgut
Die Durchführungsverordnung der EU verbietet seit dem 1. Dezember 2013 das Inverkehrbringen und die Verwendung von Rapssaatgut, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam behandelt ist.
Restmengen von Rapssaatgut, das zum Beispiel mit Chinook, Elado oder Cruiser OSR gebeizt ist, dürfen deshalb nicht mehr ausgesät werden. Sie müssen aufgrund des Anwendungsverbots als Sondermüll entsorgt werden. Verstöße werden streng geahndet und sind zudem Cross-Compliance relevant.
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