Neu: Merkblatt für Zusatzstoffe im Futter
Das seit 2009 vom ZDL herausgegebene Merkblatt zum Einsatz von Futterharnstoff wurde an neue Vorgaben aus dem EU-Recht angepasst und überarbeitet. Die Neufassung stellt eine wichtige Anwenderhilfe für Praktiker und Berater dar.
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Zusatzstoffe (ausgenommen Silierzusatzstoffe) fallen nicht unter die vereinfachten Regelungen für die Primärproduktion. Die Verwendung von Harnstoff als Einzelkomponente oder als Vormischung ist gegenüber der Futtermittelüberwachung anzeigepflichtig und verlangt die Einhaltung besonderer Bedingungen, die in dem überarbeiteten Merkblatt beschrieben sind. Die neuen EU-Regelungen begrenzen den Harnstoffeinsatz auf zwei Ebenen. Es dürfen maximal 8,8 Gramm Harnstoff je Kilogramm Alleinfutter mit 88 Prozent Trockenmasse (entsprechend 10 Gramm Harnstoff je Kilogramm Trockenmasse der Gesamtration) eingesetzt werden, und es dürfen maximal 30 Prozent des Gesamtstickstoffs (N) der Ration aus Harnstoff-N stammen. Der Gesamtstickstoff errechnet sich...
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