Interview: Besondere Förderung in Berggebieten
Derzeit werden in Baden-Württemberg rund 105.000 Hektar Flächen mit einer Ausgleichszulage gefördert. Berggebiete erhalten dabei eine höhere Förderung als die übrigen benachteiligten Gebiete, erläutert Horst Wenk, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), im Gespräch mit BWagrar.
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BWagrar: Herr Wenk, wie sind Berggebiete definiert? Wenk: In ‚Berggebieten‘ müssen schwierige klimatische Bedingungen vorherrschen und eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Durchschnittliche Höhenlage der Gemarkung von mindestens 800 Metern oder Durchschnittliche Höhenlage der Gemarkung von 600 Metern und durchschnittliche Hangneigung von mindestens 18 Prozent. Die so abgegrenzte Kulisse umfasst in Baden-Württemberg rund 119.000 Hektar. Von der zukünftigen, seitens der Kommission vorgesehenen Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete sind die Berggebiete nach derzeitigem Stand nicht betroffen. BWagrar: Wie sieht die aktuelle Förderung von Betrieben in Berggebieten aus? Wenk: Die derzeit in Baden-Württemberg...
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