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Rindertuberkulose: Sperrfristen werden kürzer

Am vergangenen Freitag beschloss der Bundesrat die zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung. Die Sperrfristen werden deutlich kürzer, zitiert das Onlineportal "agrarheute.com" jetzt den Nachrichtendienst "AgraEurope".

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Ast
Bei den Sperrfristen können Viehhalter bei Rindertuberkulose nun aufatmen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung beschlossen und damit einige Regelungen der mit der Ersten Änderungsverordnung im März dieses Jahres entschiedenen Sperrfristen erheblich reduziert. Somit können die Betriebe sehr viel früher wieder uneingeschränkt sowohl mit lebenden Tieren als auch mit Rohmilch handeln. Zum Teil verkürzen sich die Sperrfristen von rund 17 Wochen auf nur noch etwa acht. Die zuständigen Behörden sollen aber nach dem Willen der Länderkammer bis zum 30. April 2014 eine Stichprobenuntersuchung bei über 24 Monate...
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