DBV kritisiert nationalen Alleingang bei der BSE-Untersuchungsverordnung
In der EU können die Mitgliedsländer seit Beginn des Jahres 2013 aufgrund einer Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vollständig auf systematische BSE-Tests verzichten. In Deutschland gehen Bund und Länder jedoch einen anderen Weg, obwohl seit vier Jahren kein BSE-Fall mehr festgestellt wurde: Gesund geschlachtete Rinder sollen weiterhin auf BSE getestet werden. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Allerdings wird das Testalter der Rinder angehoben. Künftig sollen Rinder ab einem Alter von 96 Monaten, statt ab 72 Monaten getestet werden. Grundlage dafür waren Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Friedrich-Loeffler-Instituts.
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