Verbot von Grünlandumbruch: Ausnahme bei Mausbefall
Für Betriebe die keine Alternative zur Bekämpfung der Mäuseplage haben oder zum Ausgleich des Futterdefizits kann das Grünlandumbruchverbot in Baden-Württemberg auf Antrag und unter Auflagen aufgehoben werden.
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In einzelnen Regionen, insbesondere in den Gebieten Schwäbische Alb, Schwarzwald-Baar-Kreis und im Oberland/Allgäu treten erhebliche Schäden auf Dauergrünland durch Feld- und Wühlmäuse auf. Einzelne Betriebe sind so stark betroffen, dass die Futtergewinnung und die Futterqualität stark beeinträchtigt sind. Insbesondere in reinen Grünlandbetrieben kann dadurch in Extremfällen die Futtergrundlage zur ordnungsgemäßen Versorgung des Viehbestandes gefährdet sein. In solchen Einzelfällen und wenn keine Alternativen zur Bekämpfung der Mäuse oder zum Ausgleich des Futterdefizits zur Verfügung stehen, sind unter engen Schranken für stark betroffene (Teil-)flächen mit erheblicher Schädigung der Grünlandnarbe auf Antrag zeitlich befristete...
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