Gute Aussichten für hornlose Bullen
Das Enthornen von Rindern ist nach dem Tierschutzgesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis wird es aber routinemäßig durchgeführt. Bei einem Fachgespräch im Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ging es nun um die Frage, wie man diesem Thema in der Praxis künftig gerecht werden könnte. Ein erstes Ergebnis war, dass das Enthornen von Kälbern in Zukunft nur noch mit medikamentöser Schmerzreduktion erfolgen soll. Dazu sei eine Sedierung in Verbindung mit einem Schmerzmittel am besten geeignet. Im Idealfall könnten die dafür benötigten Arzneimittel im Rahmen einer Bestandsbetreuung an die Landwirte abgegeben werden.
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