Tiertransport entschärft - Landesbauernverband setzt Nachbesserungen durch
Seit Monaten setzt sich der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV), Stuttgart, für eine praxisgerechte Umsetzung der EU-Tierschutz-Transportverordnung ein. Der LBV macht sich vor allem gegen das aufwendige Zulassungsverfahren für Transporte über 65 Kilometer stark. Nun meldet der Verband am 7. März 2007 einen wichtigen Erfolg, berichtet die Fachzeitschrift BWagrar in ihrer Ausgabe 10/2007 (Seite 5).
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Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart hat nun nochmals nachgebessert. So soll kein polizeiliches Führungszeugnis für die Antragsstellung mehr nötig sein. Die Transportfahrzeuge müssen bei Zulassung nach Artikel 10 (über 65 Kilometer, unter acht Stunden) nicht geprüft werden. Bauernverband erhält Unterstützung vom Landesbeirat für Tierschutz Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied hatte zuvor bei Minister Peter Hauk nochmals die Position der Landwirtschaft zum Befähigungsnachweis bekräftigt. Der ursprünglich diskutierte Kurs von zwei Tagen wurde nunmehr auf eine Abendveranstaltung von zwei Stunden reduziert. Vermittelt werden ausschließlich die Inhalte der EU-Verordnung. Eine Prüfung erfolgt im...
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