Positivliste für Einzelfuttermittel
Die Normenkommission für Einzelfuttermittel hat jetzt die 5. Version der Positivliste vorgelegt. Da der Gesetzgeber mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine neue rechtliche Einordnung von Aminosäuren und ihren Salzen, deren Analoge sowie Harnstoff und seinen Derivaten vorgenommen hat, gelten diese Stoffe als Zusatzstoffe und nicht mehr wie bisher als Einzelfuttermittel.
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Damit ist ihre Listung in der Positivliste nicht mehr gerechtfertigt. Die Normenkommission hat dieser Tatsache nun Rechnung getragen und die Stoffe in der 5. Auflage der Positivliste gestrichen. Darüber hinaus hat die Normenkommission weitere Einzelfuttermittel in die Positivliste aufgenommen bzw. zusätzliche Anforderungen an bereits aufgenommene Einzelfuttermittel gestellt. Dabei spielt nach Angaben der Kommission sowohl bei neuen als auch bereits gelisteten Produkten vor allem die Risikobewertung eine Rolle. Insbesondere bei einer Vielzahl von Nebenerzeugnissen der Lebensmittelherstellung, die bisher zu Futterzwecken bestimmt waren, gebe es einen großen Nachholbedarf, um deren Eignung als Futtermittel und ihre Unbedenklichkeit...
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