Bund und Länder uneins über Tierzuchtkosten
Die Bundesregierung teilt die Sorgen der Länder im Hinblick auf einen Wegfall der bisherigen Fördermöglichkeiten für die Tierzucht. Sie will sich gegenüber Brüssel dafür einsetzen, dass auch künftig Beihilfen möglich sind. Dagegen lehnt sie es ab, eine Kostenerstattung für die Zuchtorganisationen zu regeln.
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Zum einen wäre dies eine Subvention, die von Brüssel genehmigt werden müsste, zum anderen hält es die Regierung für zumutbar, dass die Zuchtorganisationen die Kosten für die Datenübermittlung zur Bewertung der genetischen Vielfalt selbst tragen. Das Monitoring werde von den Landesbehörden übernommen und wäre damit von den Ländern zu finanzieren. Soweit der Bund bei der Bewertung der genetischen Vielfalt und bei der Datenübertragung mitwirke, würde er die entsprechenden Kosten tragen. Es sei allerdings nicht gerechtfertigt, so die Regierung, die Kosten in dem Verhältnis zwischen Bund und Ländern aufzuteilen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten...
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