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Zur Futternutzung benötigte Stilllegungsflächen beim Landwirtschaftsamt abmelden

Auf Grund der anhaltenden Dürre hat sich der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) intensiv dafür eingesetzt, den Aufwuchs von Stilllegungsflächen nutzen zu dürfen. Der EU-Verwaltungsauschuss hat nun am 27. Juli 2006 die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken genehmigt. Laut Landwirtschaftsministeriums ist eine Abmeldung der zur Futternutzung benötigten Flächen beim Landwirtschaftsamt notwendig.

Veröffentlicht am
Die intensiven Bemühungen des Landesbauernverbandes (LBV), auf Grund der anhaltenden Dürre den Aufwuchs von Stilllegungsflächen als Futter nutzen zu dürfen, zeitigen nun Erfolg. Der zuständige EU-Verwaltungsauschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2006 die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken genehmigt. Dieser Beschluss gilt für alle Stilllegungsflächen in Baden-Württemberg. Mit Verkündigung im Amtsblatt der EU erlangt der Beschluss seine Rechtsgültigkeit. Dies wird bis Ende der 30. Woche erfolgt sein, teilt der LBV mit. An das zuständige Landwirtschaftsamt wenden Landwirte, die von der Verfütterung des Stilllegungsaufwuchses Gebrauch machen wollen, müssen sich an ihr zuständiges Landwirtschaftsamt wenden, da...
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