Agrarausschuss des Bundesrates verlangt Änderungen beim Tierzuchtgesetz
Der Agrarausschuss des Bundesrates trägt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuordnung des Tierzuchtrechts im Grundsatz mit, verlangt aber eine Reihe von Änderungen. Das geht aus einer Stellungnahme zu der Gesetzesnovelle hervor, die der Ausschuss letzte Woche beschlossen hat.
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Ein Antrag auf Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens fand keine Mehrheit. Er war damit begründet worden, dass zunächst die absehbaren Änderungen im europäischen Beihilfenrecht für den Tierzuchtbereich abgewartet werden sollten, um die Auswirkungen auf das nationale Recht abschätzen zu können. In den mehrheitlich beschlossenen Änderungsanträgen sprach sich der Agrarausschuss dafür aus, dass wesentliche Teile des Gesetzes erst am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Gesetz zusammen mit der noch vorzulegenden Durchführungsverordnung Gültigkeit erlangt. Keine Änderungen über das EU-Recht hinaus Bei der Novellierung des deutschen Tierzuchtgesetzes müsse die erforderliche Harmonisierung mit dem...
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